Ludwig Weuthen

Rechtsanwalt in Viersen

Gesetzliche Betreuung

Rechtsanwalt Weuthen als gerichtlich bestellter Betreuer

Das örtliche Amtsgericht richtet eine Betreuung ein, wenn ein Mensch aufgrund seines Alters oder einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen kann.

Das Gericht sucht dann zunächst einen geeigneten ehrenamtlichen Betreuer, etwa in der Familie. Hat diese Suche keinen Erfolg, geht das Gericht auf einen Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin zu. Berufsbetreuer arbeiten selbständig und professionell. Sie kommen meist aus sozialen, kaufmännischen oder juristischen Berufen und haben verschiedene Kenntnis- und Arbeitsschwerpunkte, die das Gericht kennt und von Fall zu Fall bei der Auswahl berücksichtigt. Der Betreuer untersteht dabei der laufenden Kontrolle durch das Amtsgericht.

Aufgaben des Betreuers

Der Betreuer vertritt die Interessen der betreuten Person, beispielsweise gegenüber Sozialämtern, Jobcentern, Kliniken, Heimen, Banken, Krankenkassen, Rentenstellen, Vermietern, Versicherungen, Gläubigern, usw.

Ich habe meine erste Betreuung im Jahr 1998 übernommen und bin seither für das Amtsgericht Viersen sowie die umliegenden Amtsgerichte in Bergheim, Erkelenz, Kempen, Krefeld, Mönchengladbach, Nettetal und Rheydt tätig.