Ludwig Weuthen

Rechtsanwalt in Viersen

Testamentsvollstreckung

Rechtsanwalt Weuthen als Testamentsvollstrecker

In seiner letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) kann man eine Testamentsvollstreckung anordnen.

Das mag etwa dann sinnvoll sein,
▪ wenn nach dem Erbfall Streitigkeiten zwischen den Erben zu befürchten sind, oder
▪ wenn anspruchsvolle Vermögensverhältnisse vorliegen, oder
▪ wenn der Erbe nur gut versorgter Vorerbe sein soll, der Kern des Vermögens aber weitgehend erhalten bleiben und später an namentlich schon bekannte Nacherben gehen soll.

In all diesen Fällen sollte man möglichst einen neutralen Dritten zum Testamentsvollstrecker bestimmen, damit die Dinge allseitig fair und transparent geregelt werden. Der Testamentsvollstrecker hat sich an Text und Sinn der letztwilligen Verfügung zu halten und für die rechtmäßige Umsetzung zu sorgen.